Montag, 24. November 2008

Fraglicher Tierschutz in Madiswil


Lieber tot als dreckig und zufrieden? Ist das tatsächlich so? Im Zweifelsfalle also Erlösung durch den Schlachter? Nein, ich spreche nicht von uns Menschen, es geht um Tiere, in diesem Fall um Kühe.

Es ist ja gut, dass Tiere geschützt werden, sie brauchen ab und zu so etwas wie einen Anwalt. Aber was bitteschön ist Tierschutz? Wie geht man dabei vor und wer schützt Mensch und Tier vor Tierschützern?

"JUTIMA, das junge Tierschutzmagazin" schreibt am 2.3., dass bereits zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit Kontrolleure einen verwahrlosten Bauernhof angetroffen hätten, und zwar den von Thomas G* in Madiswil, bei welchem es sich in Tat und Wahrheit um Roger Herrmann handeln muss, denn die Details über seine Lebensumstände stimmen haargenau mit denjenigen von Bauer Herrmann überein. Eine etwas geringere Übereinstimmung scheint es allerdings bei den "Facts" zu geben, aber lesen Sie selber.

In der BZ vom 22.11. wird etwas näher auf die Tatumstände in Sachen Behördenwillkür eingegangen. Das liest sich wie ein Psychothriller.

Was würden Sie sagen, wenn Sie vom Holzen aus dem Wald kommen und dort von der Polizei abgefangen und kurzerhand in die Psychiatrische eingewiesen werden, ohne die Möglichkeit, sich vorher zu waschen oder die Arbeitsklamotten zu wechseln. Derweil werden Ihre Tiere mittels Transporter kurzerhand abtransportiert und auf dem Gelände eines ehemaligen Schlachthofes zwischengelagert - auf nacktem Betonboden stehend, ohne Stroh und Futter - um dann letztendlich verkauft und aus humanitären Gründen (!!??) geschlachtet zu werden.

Laut Auszug aus der Tierverkehrsdatenbank waren 7 der 13 getöteten Tiere trächtig, 2 sogar hochträchtig, geschlachtet kurz vor der Abkalbung. Der Zustand der geschlachteten Kühe sei unauffällig gewesen, sowohl was die Klauen als auch den Ernährungszustand betraf.

Bauer Herrmann also doch nicht wirklich ein sogenannter "Schmuddelbauer", wie ihm vorgeworfen wird? Die Kontrolle hat um 3 Uhr stattgefunden; gemistet wird jedoch meist erst abends. So standen denn die Tiere sozusagen noch im Dreck. Dennoch bestätigt Gemeinderätin und Fürsorgevorsteherin Verena Flückiger, selbst Bäuerin, dass sie vor Ort nicht den Eindruck gehabt habe, dass die Kühe wirklich litten. Die Klauen seien geschnitten gewesen, der Ernährungszustand der Tiere gut und zu trinken hätten sie auch gehabt.

An sich ist es unüblich, hochträchtige Tiere zu schlachten. "Man wollte einen möglichst solid abgestützten und guten Erlös für die Tiere", meinte dazu Kantonsarzt Christian Huggler. Die Nachbarbauer hatten sich zuvor intensiv für die Tiere verwendet und mehrmals angeboten, sie in ihren eigenen Ställen unterzubringen. Derjenige des Gemeindepräsidenten stand sogar leer. Die Behörde sei auf dieses Angebot nicht eingegangen.

Für den Bauern sieht die Rechnung etwas anders aus. Wenn man das Ganze auf die rein monetäre Ebene reduziert, beträgt der Nutzwert einer Kuh 4000 Franken, der einer geschlachteten gerade mal 1500 Franken. An die Bindung, die der Besitzer zu seinen Tieren aufgebaut hat, darf man aus reinem Selbstschutz in diesem Zusammenhang gar nicht denken.

Die Nachbarbauern sind sich einig. Die "Razzia" war von langer Hand geplant worden. Selbst die Einweisungspapiere für die Psychiatrie hätten bereits vorgelegen. Herrmann sei einfach als Opfer auserlesen worden, an dem die Kantonsbehörden ein Exempel statuieren wollte. Nachdem nämlich erste Fälle vernachlässigter Höfe bekannt geworden waren, sind die Kontrolleure gegenüber der Öffentlichkeit etwas unter Erfolgszwang geraten.

Da die Tierschutzbeauftragten ohne richterliche Ermächtigung ein privates Anwesen betreten und sofort, also ohne vorherige schriftliche Information, ohne Einräumung einer Frist oder von rechtlichem Gehör, und, wie man sieht, ohne den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten unverhältnismässig durchgegriffen hätten und es zudem bezüglich der Tiere kein Gutachten gebe, das eine Notlage belegt hätte, haben Herrmanns Anwalt sowie Tierarzt Dr. Staub bei der Volkswirtschaftsdirektion eine Beschwerde deponiert.

Im Dezember wird der Fall verhandelt. Vor Gericht erscheinen muss auch der Tierschutz. Es geht um die Frage, inwieweit im Namen der Tiere die Privatsphäre eines Menschen angetastet werden darf. Ja, auch die Privaträume von Bauer Herrmann waren behördlicherseits durchforstet worden und den kranken Hund wollte man praktischerweise gleich einschläfern lassen. Dank der Weigerung des Tierarztes hat er dieses Ansinnen überlebt.

Das Positive an dieser Geschichte ist, dass nun plötzlich die Bauern der Gemeinde näher gerückt sind, so etwas wie Solidarität entdeckt haben, zusammenstehen und gemeinsam mit dem Tierarzt Markus Staub aktiv Hilfe bieten, und zwar Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Helfer haben übrigens zudem ein Spendekonto eingerichtet, damit Bauer Herrmann seinen Anwalt auch bezahlen kann. Wer will kann hier seinen Protest in Franken deponieren:
PK 49-288-8, Vermerk: zugunsten Roger Herrmann, Anwaltskosten.

Lieber Gott, schütz' uns vor Dummheit, Borniertheit, Behördenwillkür... und gegebenenfalls vor fanatischen Tierschützern. AMEN

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